DIA-Diplom · DIAZert (LS) · ISO/IEC 17024 · ImmoWertV-konform

Rechtssichere Immobilienbewertung vom Diplom-Sachverständigen.

Ob Erbschaft, Scheidung oder Verkauf – ich ermittle den exakten Verkehrswert Ihrer Immobilie im Rhein-Sieg-Kreis, Bonn, Köln und bundesweit. Unabhängig. Marktgerecht. Zertifiziert.

Ihr Sachverständiger auf einen Blick
18+ Jahre Erfahrung
100% Gerichtsverwertbar
5 Qualifikationen
2–3 Wochen bis Gutachten
📞 0151 / 577 19 159  · Auch am Wochenende
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DIA-Diplom Universität Freiburg
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DIAZert (LS) ISO/IEC 17024
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Gerichtsfest & für das Finanzamt erstellt
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EUR ING Bachelor Professional
📋 ImmoWertV-konform
Warum ein Gutachter?

Warum ein „Pi-mal-Daumen"-Wert
teuer werden kann.

💻
Online-Rechner liefern nur Schätzungen Algorithmen kennen Ihre Immobilie nicht. Zustand, Lage, Ausstattung und Mikrolage bleiben unberücksichtigt.
⚠
Bei Erbschaft & Scheidung zählt nur der Gutachterwert Finanzamt und Gericht verlangen eine nachvollziehbare, sachverständige Herleitung – in der Regel ein qualifiziertes Gutachten nach ImmoWertV.
💸
Falsche Werte kosten bares Geld Zu niedrig angesetzt verlieren Sie beim Verkauf. Zu hoch angesetzt drohen steuerliche Konsequenzen.
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Banken & Behörden verlangen Sicherheit Für Finanzierungen, Erbschaftsteuer oder Schenkung benötigen Sie ein anerkanntes Wertgutachten.

Die Lösung: Ihr zertifiziertes Gutachten

Als Diplom-Sachverständiger (DIA) erstelle ich Ihnen ein vollständiges Wertermittlungsgutachten nach aktueller Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Damit haben Sie die Sicherheit, die Sie gegenüber Behörden, Banken, Gerichten und Käufern benötigen.

100 % gerichtsverwertbar nach § 194 BauGB
Für Finanzamt & Gericht erstellt – Erbschaft & Schenkung
Banken- und finanzierungstauglich
Persönliche Ortsbegutachtung inklusive
Transparente und faire Honorargestaltung
Jetzt unverbindlich anfragen
Meine Leistungen

Was ich für Sie ermittle.

Von der schnellen Wertermittlung bis zum gerichtsfesten Vollgutachten – ich begleite Sie in jeder Situation.

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Verkehrswertgutachten

Das vollständige, gerichtsverwertbare Wertgutachten für alle rechtlichen und behördlichen Anlässe – erstellt nach aktueller ImmoWertV.

§ 194 BauGB | ImmoWertV
Erbschaft & Schenkungsteuer
Scheidung & Zugewinnausgleich
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Zwangsversteigerungsverfahren
📋

Kurzgutachten / Wertermittlung

Die schnelle und kostengünstige Lösung für Ihren geplanten Immobilienkauf oder -verkauf. Fundiert und marktgerecht.

Sachwert | Ertragswert | Vergleichswert
Immobilienkauf & -verkauf
Preisverhandlungen absichern
Marktgerechte Einschätzung
Schnelle Lieferzeit
🏗

Grundstücksbewertung

Professionelle Analyse von unbebauten Flächen, Bauerwartungsland und Erbbaurechten.

Bodenrichtwert | Entwicklungspotenzial
Unbebaute Grundstücke
Bauerwartungsland
Erbbaurecht
Gewerbliche Flächen
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Schadensgutachten

Fundierte Beurteilung von Baumängeln, Bauschäden und Versicherungsschäden durch den zertifizierten ISO-17024-Sachverständigen.

ISO 17024:2012 | JVEG
Baumängel & Bauschäden
Wasser-, Brand-, Sturmschäden
Schimmelgutachten
Versicherungsgutachten
🤝

Schiedsgutachten

Außergerichtliche Streitschlichtung bei Immobilienstreitigkeiten – neutral, fachkundig und kosteneffizient.

Außergerichtlich | Neutral
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Mietstreitigkeiten
Kaufpreisstreitigkeiten
Erbengemeinschaften
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Gewerbeimmobilien

Bewertung von Büro-, Handels- und Gewerbeimmobilien – inklusive Renditeberechnung und Mietniveauanalyse.

Ertragswertverfahren
Büro & Praxisflächen
Handelsflächen
Renditeanalyse
Mieten & Pachten
Über mich

Expertise, auf die Sie bauen können.

Bernhard Meyer, EUR ING 👤
18+ Jahre Erfahrung

Ihr unabhängiger Sachverständiger

Bernhard Meyer, EUR ING

Als Diplom-Sachverständiger (DIA) verbinde ich tiefgreifende Marktkenntnis mit strengen Bewertungsstandards. Mein Ziel ist es, Ihnen durch Transparenz und Sachverstand eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen – unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter.

Alle Gutachten werden persönlich von mir durchgeführt. Keine Delegation, keine Massenabfertigung. Absolute Verschwiegenheit über Ihre Daten und Ihre Immobilie sichere ich Ihnen vertraglich zu.

  • DIA
    Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg
  • DIAZert
    Zertifizierter Immobiliengutachter LS (DIAZert) DIN EN ISO/IEC 17024 · DIAZert – Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG · Zert.-Nr. DIA-IB-1297
  • ISO
    Personenzertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden DIN EN ISO/IEC 17024:2012 · Euro-Zert Certification, SVG office GmbH
  • B.Prof.
    Bachelor Professional im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Meisterbrief) Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
ImmoWertV-konform § 194 BauGB Auch am Wochenende Bundesweit tätig
Jetzt Kontakt aufnehmen 🌐 Zur Hauptwebsite
So arbeite ich

Von der Anfrage zum fertigen Gutachten.

In vier klar strukturierten Schritten – transparent, termingerecht und persönlich.

1

Erstgespräch

Unverbindliche Klärung Ihres Anliegens, der Immobilienart und des benötigten Gutachtentyps. Kostenlos und ohne Risiko.

2

Ortstermin

Gründliche Begehung der Immobilie, Prüfung aller Unterlagen und Erfassung aller wertrelevanten Merkmale vor Ort.

3

Erstellung

Ausarbeitung des Gutachtens nach aktuellen Richtlinien (ImmoWertV). In der Regel 2–3 Wochen nach dem Ortstermin.

4

Übergabe

Persönliche Besprechung der Ergebnisse. Ich erkläre Ihnen jeden Wertansatz – verständlich und nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber am häufigsten fragen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie Ihr schriftliches Gutachten innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach dem Ortstermin. Bei besonders dringenden Fällen sprechen Sie mich gerne an.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Nach einem unverbindlichen Gespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit transparenter Honoraraufstellung.
Kann ich das Gutachten vor Gericht und beim Finanzamt verwenden?
Ja. Als Diplom-Sachverständiger (DIA) und Zertifizierter Immobiliengutachter LS (DIAZert, DIN EN ISO/IEC 17024) erstelle ich Vollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV für Gerichte, Finanzämter und Banken. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 hat die Finanzverwaltung für Restnutzungsdauer-Gutachten ausdrücklich verlangt. Ob ein Gutachten übernommen wird, entscheidet die jeweilige Stelle im Einzelfall – deshalb lege ich jede Herleitung vollständig und nachvollziehbar offen.
Kommen Sie auch außerhalb von Bonn / Sankt Augustin?
Mein Hauptgebiet umfasst den Rhein-Sieg-Kreis, Bonn und Köln sowie NRW. Bundesweite Gutachten sind auf Anfrage möglich – bitte sprechen Sie mich direkt an.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?
Das Kurzgutachten liefert eine fundierte Werteinschätzung für private Entscheidungen (Kauf/Verkauf). Das Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) ist gerichtsfest und für rechtliche sowie behördliche Zwecke geeignet.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Ja. Ihre Daten und Immobilieninformationen behandle ich streng vertraulich – das sichere ich Ihnen vertraglich zu. Weitergegeben werden sie nur mit Ihrer Zustimmung oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht, etwa gegenüber einem Gericht, das mich beauftragt hat.
Fragen zur Restnutzungsdauer & Abschreibung (AfA)
Was versteht man unter der Restnutzungsdauer einer Immobilie?
Die Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV). Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters – durchgeführte Modernisierungen können sie wieder verlängern (Anlage 2 ImmoWertV).
Wozu benötige ich ein Restnutzungsdauergutachten?
Das Finanzamt schreibt Gebäude typisiert ab – meist mit 2 % oder 3 % pro Jahr, also über 50 bzw. 33 Jahre. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, können Sie nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere jährliche Abschreibung geltend machen. Das Gutachten liefert dafür den Nachweis.
Erkennt das Finanzamt ein solches Gutachten an?
Ja – wenn es die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar belegt. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 28.07.2021 (IX R 25/19) und 23.01.2024 (IX R 14/23) bestätigt, dass Steuerpflichtige jede geeignete sachverständige Methode wählen dürfen. Das strengere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde am 01.12.2025 aufgehoben; maßgeblich sind seitdem Gesetz und Rechtsprechung. Entscheidend sind die Sachkunde des Gutachters, die Besichtigung des Objekts und eine objektbezogene Herleitung. Eine Garantie für die Anerkennung kann seriös niemand geben.
Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?
Vor allem für vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude älterer Baujahre, die nur teilweise modernisiert wurden. Besonders groß ist der Hebel häufig bei Gewerbe- und Betreiberimmobilien, deren modellhafte Gesamtnutzungsdauer oft nur 30 bis 40 Jahre beträgt. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es keine Abschreibung – dort bringt das Gutachten steuerlich nichts.
Geht das auch, wenn ich die Immobilie schon länger besitze?
In der Regel ja. Die kürzere Nutzungsdauer kann für noch nicht bestandskräftige Veranlagungszeiträume geltend gemacht werden. Der bis dahin nicht abgeschriebene Restbuchwert wird dann auf die verbleibende tatsächliche Nutzungsdauer verteilt. Die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater empfehle ich ausdrücklich.
Sind die Gutachterkosten steuerlich absetzbar – und kann ich vorab rechnen?
Bei vermieteten Objekten sind die Kosten regelmäßig als Werbungskosten (bei betrieblichen Immobilien als Betriebsausgaben) abziehbar. Ob sich ein Gutachten für Sie lohnt, können Sie mit meinem kostenlosen AfA-Rechner zur Restnutzungsdauer vorab selbst abschätzen – ohne Anmeldung.
Kontakt

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Unverbindlich, kostenlos und persönlich. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

So erreichen Sie mich

📞
Telefon 0151 / 577 19 159
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Büro Ginsterweg 25, D-53757 Sankt Augustin
Rhein-Sieg-Kreis · NRW
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Einsatzgebiet Bonn · Köln · Rhein-Sieg-Kreis
NRW & bundesweit auf Anfrage
Erstgespräch kostenlos: Schildern Sie mir Ihr Anliegen – ich sage Ihnen unverbindlich, welche Art von Gutachten Sie benötigen und was es kostet.

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